Wenn ich Kunden nach bereits vorhandenen Energieausweisen frage, bekomme ich meist zu hören: "Ja schon, da habe ich was bekommen. Aber ich glaube der stimmt sowieso nicht."
Und was soll ich sagen, damit haben sie in den meisten Fällen Recht. Das Geschäft mit schnell und günstig online erstellten Energieausweisen boomt. Doch Vorsicht: Oft handelt es sich dabei um fehlerhafte Dokumente, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Aufgabe von Energieberatern ist jedoch die Daten vom Kunden zu überprüfen. Bei Bedarfsausweisen auch immer mit Ortstermin.
Fehler können passieren. Aber viele Energieausweise, gerade die schnell und kostengünstig online erstellten, sind so offensichtlich falsch, dass es beinahe weh tut. Beispielsweise stimmt oft schon das Baujahr nicht. Und das ist nun wirklich essentiell, wenn der Energieausweis beispielsweise für einen Verkauf erstellt wurde. Oder es wurde ein Verbrauchsausweis erstellt, obwohl ein Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben wäre. Solche Energieausweise sind nicht nur nutzlos, sondern können auch rechtliche Risiken bergen.
Durch meine individuelle Beratung vermeiden Sie rechtliche Risiken und stellen sicher, dass Ihr Energieausweis korrekt und anerkannt ist. Ein professionell erstellter Energieausweis mit sorgfältig geprüften Daten hilft Ihnen, den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes, beispielsweise beim Hausverkauf einschätzen zu können.
Wichtig ist, den Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis zu kennen und die Angaben im Energieausweis richtig einzuordnen.
Bei Autos kann jeder sofort einschätzen, dass ein angegebener Verbrauch von 3 Litern pro 100 km eher sparsam ist, während 10 Liter pro 100 km dem Klima und dem Geldbeutel ziemlich weh tun. Dass es zusätzlich auf die eigene Fahrweise ankommt, um die Werte nicht nach oben zu treiben ist ebenfalls jedem klar.
Bei Gebäudeenergieausweisen sind die Angaben etwas schwieriger zu deuten. Fachbegriffe wie "Primärenergiebedarf" oder "Endenergiebedarf" wollen unterschieden werden. Und dann ist da noch die energetische Qualität der Gebäudehülle HT' in der Einheit W/m²K. Kein Wunder, dass damit die wenigsten wirklich etwas anfangen können und sich primär auf die bunte Skala konzentrieren, bei der ein Pfeil auf einen Buchstaben im roten oder grünen Bereich zeigt. Wenn ich jetzt sage, dass der Pfeil im grünen Bereich liegen kann und das Gebäude trotzdem einen sehr hohen Energieverbrauch hat, sind die meisten erstmal überrascht.
Keine Sorge, als Energieberaterin beschäftige ich mich leidenschaftlich mit genau diesen Zahlen und Buchstaben. Ich ordne Ihnen die Werte ein und erkläre auf was sie sich beziehen und welche Unschärfe zu erwarten ist. Fragen Sie mich einfach.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Die Pflicht zum Energieausweis ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, das vielen aufgrund der letzten Novelle nur als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Tatsächlich bezieht sich nur Teil 4 auf die Anlagentechnik. Teil 5 beschäftigt sich mit den Vorschriften zu Energieausweisen. Hier eine kurzer Überblick:
Ein Energieausweis muss vorliegen:
- bei Neubauten,
- wenn ein Bestandsgebäude neu vermietet, verpachtet, verleast oder verkauft wird,
- wenn ein Bestandsgebäude umfangreich saniert wird und Berechnungen des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgen (z.B. bei KfW-geförderten Sanierungen zum Effizienzhaus)
Kein Energieausweis ist notwendig:
- wenn am Gebäude keine Änderungen vorgenommen werden,
- wenn es weder verkauft noch vermietet wird,
- wenn es unter Denkmalschutz steht,
- wenn das Gebäude sehr klein ist (weniger als 50 m² Nutzfläche)
Energiebedarfsausweis vs. Energieverbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide haben ihre Berechtigung, werden jedoch unterschiedlich erstellt und meist kann nicht frei gewählt werden, welcher Energiepass ausgestellt werden muss.
Verbrauchsausweis
Dieser Gebäudeenergieausweis spiegelt den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner wider. Die tatsächlichen Verbrauchsdaten für Heizung und Trinkwassererwärmung der letzten drei Abrechnungsperioden (mindestens 36 Monate) werden ermittelt und witterungsbereinigt im Energieausweis dargestellt. Auch Leerstände spielen eine Rolle.
- Vorteil: schnell und kostengünstig, auch online, zu erstellen.
- Nachteil: Abhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Ein Verbrauchsausweis ist relativ einfach zu erstellen, wenn die Daten sorgfältig zusammengestellt werden. Hierfür bekommen Sie von mir eine Checkliste. Eine Ortsbegehung ist nicht zwingend notwendig, daher kann ich Verbrauchsausweise auch deutschlandweit online erstellen. Da ich Ihre Angaben sorgfältig auf Plausibilität prüfe, ist auch dieser Energieausweis aussagekräftig.
Bedarfsausweis
Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf unter Standardrandbedingungen nach DIN 18599 ermittelt und eine Gebäudebilanz aus Energieverlusten und -gewinnen erstellt.
Hierfür wird die thermische Gebäudehüllfläche und die Anlagentechnik bewertet. Das bedeutet: ich beurteile den energetischen Zustand und die Dämmwerte von Fenstern, Außentüren, Dach, Außenwänden, Kellerdecke/Bodenplatte und nehme die Daten der Heizungsanlage und sonstiger Anlagentechnik (Lüftung, PV-Anlage, etc.) in die Berechnung auf. Natürlich geht das nicht ohne Ortstermin, daher biete ich Bedarfsausweise auch nur in der Nähe von Königsbrunn, im Landkreis Augsburg an. Da ich des Öfteren auch unterwegs bin, z.B. im schönen Allgäu, kontaktieren Sie mich einfach, vielleicht passt es gerade.
Vorteil: Unabhängig vom Nutzerverhalten, exakte Berechnungen.
Nachteil: Aufwändiger und teurer.
Mehrwert: Lässt sich sehr gut mit einer ausführlichen Energieberatung und einem BAFA-geförderten, individuellen Sanierungsfahrplan verbinden, da die energetische Bilanzierung in beiden Fällen notwendig ist.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Hier gibt es ein paar Feinheiten zu beachten und manchmal muss man sich den Einzelfall erst genauer ansehen, um herauszufiltern welcher Ausweis erlaubt ist. Für die schnelle Einordnung kann man grob zusammenfassen:
- Neubau: immer Bedarfsausweis
- Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten: Wahlfreiheit, unabhängig vom Baujahr
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977: Energiebedarfsausweis. Ausnahme: es wurde bereits energetisch saniert und mindestens der Standard der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht. Dann besteht Wahlfreiheit.
- Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr nach 1977: Wahlfreiheit
- Denkmal: keine Ausweispflicht, nur bei Änderung der Außenbauteile mit Berechnung des Energiebedarfs ist ein Bedarfsausweis zu erstellen
Wie bekomme ich meinen Energieausweis?
Ganz einfach: Melden Sie sich bei mir! Gemeinsam besprechen wir, welcher Ausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist. Ich stelle Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, damit Sie die notwendigen Unterlagen vorbereiten können.
Verbrauchsausweis: Erstellung innerhalb weniger Tage, deutschlandweit online.
Bedarfsausweis: Erstellung innerhalb von 1-2 Wochen, ne nach Gebäude. Mit Ortstermin in Königsbrunn, Bobingen und Landkreis Augsburg
Bei mir bekommen Sie immer persönliche Beratung und rechtssichere Dokumente.
Ich bin Elisabeth Schelbert, Energieberaterin aus Überzeugung, mit beruflichem Hintergrund in Architektur und Bauleitung. Mit meiner Erfahrung unterstütze ich meine Kundinnen und Kunden bei der energetischen Optimierung ihrer Gebäude – individuell und angepasst auf Kundenwünsche und das jeweilige Projekt.